Als Eigentümer und Verkäufer haben Sie das klare Ziel, beim Verkauf Ihrer Immobilie den Preis zu erzielen, der gegenwärtig auf dem Markt möglich ist. Den Wert des eigenen Hauses, der Wohnung oder
des Grundstücks möglichst genau bestimmen zu können, ist für einen erfolgreichen und zügigen Verkaufsprozess von essentieller Bedeutung. Hier steht Ihnen Jan Eike Wendt | Real Estate mit
fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung zur Seite. Alle angebotenen Immobilienbewertungen orientieren sich an den anerkannten Wertermittlungsverfahren. Lage, Größe, Baujahr, Zustand und
Ausstattung, rechtliche Gegebenheiten und zahlreiche weitere Aspekte des Bewertungsobjekts werden angemessen berücksichtigt, zudem steht eine eigene Kaufpreissammlung zur Verfügung. Und jede
Immobilienbewertung entsteht mit großer Sorgfalt und auf der Grundlage tiefer Marktkenntnis.
Jan Eike Wendt | Real Estate steht Ihnen als sachverständiger Berater bei allen Fragestellungen bezüglich einer Objektbewertung zur Seite und begleitet Sie bei der Wertfindung. Es werden
Bewertungen für Häuser, Wohnungen, Grundstücke sowie für Anlage- und Mietobjekte angeboten. Im Rahmen der Tätigkeit für die Verkäuferseite ist die Erstellung der professionellen
Immobilienbewertung ohne weitere Kosten mit eingeschlossen.
Falls ein Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen benötigt wird, koordiniert Jan Eike Wendt | Real Estate die Erstellung für die Verkäuferseite.
Kurz gesagt ist ein Verkehrswertgutachten dann vonnöten, wenn Sie den ermittelten Immobilienwert vor einem Gericht oder einer Behörde beweisen müssen. In den meisten Verkaufsfällen hingegen
ist eine professionelle Immobilienbewertung zur Ermittlung des Marktpreises voll ausreichend und angemessen.
Das Baugesetzbuch definiert den Verkehrswert wie folgt: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung
ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." (§194 BauGB)
Ein Verkehrswertgutachten, auch Vollgutachten, wird zumeist durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellt - und zwar in der Regel dann, wenn Eigentümer, Käufer, Erben,
Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine auch gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Die Anforderungen an das Verkehrswertgutachten sind in den gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien (Immobilienwertermittlungsverordnung, Sachwertrichtlinie, Beleihungswertermittlungsverordnung, etc.) klar geregelt. Verkehrswertgutachten müssen daher bestimmten formalen
Kriterien genügen und zur Erstellung sind zudem meist kostenpflichtige Informationen und Unterlagen von Behörden, Ämtern und Gutachterausschüssen erforderlich. Für die Ermittlung des
Verkehrswerts werden verschiedene anerkannte Wertermittlungsverfahren verwendet: Das Vergleichswert-, das Ertrags-, und das Sachwertverfahren.
Es kann keine Rechts- oder Steuerberatung angeboten werden.